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BGH, 04.05.1954 - 5 StR 370/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.05.1954 - 5 StR 370/53
Es genügte, daß der Angeklagte allgemein den Gedanken verfolgte, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, daß irgendwer irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewegen werden sollte (vgl BGH Urteil vom 29.9.1953 - 1 StR 367/53 - = NJW 1954, 320). - RG, 18.01.1932 - II 1359/31
1. Kann ein Verbrauchen von Vermögensstücken den Begriff des "Beiseiteschaffens" …
Auszug aus BGH, 04.05.1954 - 5 StR 370/53
Erforderlich ist, daß der Täter den Erfolg der Gläubigerbenachteiligung als sichere Folge des Handelns voraussieht (vgl1 StR 477/53 vom 8.12.1953 unter teilweiser Abweichung von RGSt 66, 88 [90]).
- BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …
Das gilt z.B. für die Erwägung (UA 44), das Los der gesamten Gläubigerschaft sei dem Angeklagten "gleichgültig" gewesen, was für die Feststellung der "Absicht" einer Benachteiligung der Gläubigerschaft nicht ausreichen würde (BGH 5 StR 370/53 vom 4. Mai 1954). - BGH, 06.07.1956 - 2 StR 188/56
Rechtsmittel
Die Absicht der Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 239 KO bedeutet aber den unbedingten Vorsatz; der Schuldner muß sich den Nachteil als die sichere Folge seines Handelns vorstellen und sie wollen (RG JW 1935, 1495; BGH 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953; 5 StR 370/53 vom 4. Mai 1954; 4 StR 384/53 vom 22. Oktober 1953).